The Texas Chainsaw Massacre (1974)
Blutgericht in Texas
Regie: Tobe Hooper
Bis in die frühen 1970er Jahre hinein handelten Horrorfilme meist von Hexen, Geistern und Vampiren. Die kleine Horrorwelt war in Ordnung, die Jugendschützer hatten sich weitestgehend mit dem Genre angefreundet und auch die Kleinen durften so manch ein Abenteuer von Graf Dracula und dem Wolfsmenschen ansehen... Die Jahre vergingen, die Leute waren fröhlich und ausgelassen – bis ER kam. Tobe Hooper, ein junger und ambitionierter Regisseur aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten.
Hooper, der erkannt hatte dass ein Genrefilm reichlich Zaster bringt, ließ sich vom amerikanischen Serienmörder Ed Gein und der politischen Lage (Vietnamkrieg und Ölkrise) zu einem Film inspirieren wie die Welt ihn noch nicht gesehen hatte. Das Drehbuch verfasste er gemeinsam mit Kim Henkel, der gleichzeitig auch als Produzent des Films agierte. Für die akustische Untermalung zeichnete sich Hooper selbst in Kooperation mit Wayne Bell verantwortlich. Mit einer Crew von Jung- und Theaterschauspielern begab er sich nach Texas...
Der Cast:
– Gunnar Hansen, verstorben 2015, spielt „Leatherface“
– Marilyn Burns, verstorben 2014, spielt Sally
– Paul A. Partain, verstorben 2005, spielt Franklin
– Allen Danziger spielt Jerry
– William Vail spielt Kirk
– Teri McMinn spielt Pam
– Edwin Neal spielt den Hitchhiker
– Jim Siedow, verstorben 2003, spielt den Tankstellenbesitzer
– John Dugan spielt den Großvater
Zum weiteren Cast gehören Robert Courtin, William Creamer, John Henry Faulk, Jerry Green, Ed Guinn, Joe Bill Hogan, Perry Lorenz und John Larroquette (nur Stimme).
Bei seinem Release 1974 schlug der Film hohe Wellen. Von vielen Kritikern, zu denen auch der „Filmpapst“ Roger Ebert gehörte, fanden sich durchaus positive Worte für die düstere Kettensägenorgie. Die Jugendschützer sahen dies jedoch anders und gingen auf die Barrikaden. Hooper – der eine PG Freigabe angestrebt hatte – akzeptierte zähneknirschend ein R-Rating, nachdem er bereits einige Szenen entfernt hatte (ca. 1 Minute) um einem vernichtenden X-Rating (in den USA meist nur für Pornographie vergeben) zu entgehen. Nun stand er allerdings vor einem weiteren Problem. Kein Verleiher wollte den Film in sein Programm nehmen. Zu wenig profitablen Bedingungen ließ sich schließlich ein Deal mit der Bryanston Distribution Company aushandeln. Diese stand unter der Leitung von Anthony „Big Tony“ Peraino, einem Mafioso der zuvor schon mit der Veröffentlichung des Skandalfilms DEEP THROAT für Furore gesorgt hatte.
In amerikanischen Kinos lief der Film dann in unregelmäßigen Abständen bis 1984, nachdem er am 1. Oktober 1974 in Austin (Texas) seine Premiere gefeiert hatte. Kinostart in Deutschland war der 25. August 1978. Diese Fassung war um knapp 4 Minuten in Gewaltszenen und Handlung gekürzt. Zudem verpasste der Verleih dem Film einige neue Toneffekte und andere Musik. Besonders der Austausch der Musik ist für diesen Film absolut indiskutabel. Warum das so ist erläutere ich etwas später noch genauer. Bei (maximal geschätzten) Produktionskosten von geschätzten 300.000 Dollar soll der Film weltweit knapp 31 Millionen eingespielt haben (inkl. Videoauswertungen). Ich schreibe „soll“, da man bei solch alten Filmen genaue Zahlen nur schwer nachweisen kann.
Die deutsche Heimkinoauswertung folgte 1982 unter dem Label VPS und konnte satte 13 (!!) Minuten an Schnitten vorweisen, die Laufzeit betrug knapp 70 Minuten. Auch hier hatte man wieder am Soundtrack und an den Toneffekten herumgespielt. Genützt hat es nichts. Der Film wurde in dieser Fassung 1985 auf Liste B gesetzt und in den „Giftschrank“ verfrachtet. Einen ersten Schritt in die richtige Richtung ging erneut das Label VPS im Jahre 1998. Eine neue Schnittfassung mit einer Länge von knapp 75 Minuten bekam das Siegel „strafrechtlich unbedenklich“ und konnte somit käuflich erworben werden. Diese Fassung war „nur“ indiziert aber nicht auf Liste B gesetzt worden. Verbote erhielt der Film unter anderem auch in Großbritannien, Brasilien, Kanada und Frankreich. Doch Keines währte so lange wie das deutsche Verbot. Dieses wurde im Dezember 2011 aufgehoben, nachdem sich das Label Turbine Medien seit 2008 für die Entschlagnahmung (das neue Lieblingswort der „Eddies“ - Danke, Christian!) stark gemacht hatte.
Kurz darauf bekam der Film dann endlich eine ungekürzte Veröffentlichung in wunderschön bearbeitetem HD-Bild – ungeschnitten und mit einer FSK 18 Freigabe. Hier möchte ich kurz anmerken, dass TCM der Vorreiter für die Welle der Entschlagnahmungen der folgenden Jahre war. Auch unser lieber Dia hat dies in unserem Podcast zur Freigabe von EVIL DEAD lobend erwähnt. Kürzlich erschien der Film erneut in einer wunderschönen 4K Abtastung als UHD BluRay. Die ersten unzensierten DVDs, die unsere Sphären erreichten, stammten von Laser Paradise und wurden ab den frühen 2000ern verkauft – unter der Ladentheke natürlich. Laut Angaben des akutellen Lizenzinhabers Turbine soll das Team um einen gewissen Herrn Buresch allerdings nie eine gültige Lizenz besessen haben, so dass die LP Scheiben mittlerweile als Bootlegs einzustufen sind.
So abenteuerlich wie die Veröffentlichungsgeschichte sind übrigens auch die verschiedenen Titel des Films. Bei kaum einem Film war man so kreativ wenn es um Vermarktungstitel ging. Hier nun eine kleine Auswahl:
– The Texas Chain Saw Massacre (alternativ auch The Texas Chainsaw Massacre)
– Blutgericht in Texas (Deutscher Kinotitel und Titel der CMV Laserdisc)
– Kettensägenmassaker (Deutscher Videotitel der VPS Erstauflage)
– Die Bestie mit der Ledermaske (VHS Bootleg von Cult Classics Austria)
– Massaker 73 (VHS Bootleg von Sun Video)
– Non aprite quella Porta („Öffne nicht die Tür“ - Italienischer Titel)
– La Mantanza de Texas („Das Massaker von Texas“ - Spanischer Titel)
Nach dieser Flut an Informationen geht es nun auf eine persönlichere Ebene.
Hier ist sie – meine Geschichte und meine Erinnerungen an THE TEXAS CHAINSAW MASSACRE!
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